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Ernst Reinhold,

ordentlichem Profeffor der Philosophie an der Universität
zu Jena.

3 weiter Theil.
Geschichte der neueren Philosophie.

Zweite Hälfte.

Gotha

in der Hennings' schen Buch ha n d lung,

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Vorrede.

Der Der vorliegende Band, welcher die zweite Hälfte der Geschichte der neueren Philosophie enthält, führt die in ihm fortgesette Darstellung bis zu demjenigen Puncte, welcher als Endpunct dersel= ben in der Einleitung (1st. Bd. S. XXIX) angegeben worden, nnd dessen Festseßung auf einem anderen Grunde beruht, als die Unterscheidung der vorhergehenden Hauptabschnitte, weil

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Die

hier eine gegenwärtig noch fortdauernde durch Kant eingeleitete Periode der Philoso= phie den Gegenstand unserer 'Betrachtungen ausmacht. Bei dieser Periode bot dem Verfasser eben deshalb, weil sie noch nicht beendigt ist, weil er in ihr lebt, und weil er an ihren Ver= handlungen einen unmittelbaren thätigen Antheil zu nehmen angefangen hat, sowohl die unbefangene richtige Auffassung, als auch die unentstellte unparteiische Mittheilung des aus ihr Hervorzuhebenden allerdings mehr Schwierigkeiten dar, als bei den früheren Zeiträumen. Jedoch hofft er, daß die Unparteilichkeit und die Richtigkeit seiner Schilderung auch in diesem leßten Bande der Anerkennung nicht unwürdig seyn werden, welche ihnen im Bezug auf den ersten und zweiten Band in den bis jetzt erschienenen Beurtheilungen freundlich ausgesprochen worden ist. Freilich können seine Urtheile über die Bedeutung und den Werth der in dieser leßten Abtheilung geschilderten Systeme unmöglich auf eine unge

theilte Beistimmung in dem philosophischen Publicum unseres Vaterlandes zu einer Zeit rechnen, da die Ueberzeugung noch nichts weniger, als allgemeingeltend geworden ist, daß jedes derselben einen berücksichtigungswerthen Beitrag zu der Selbstverständigung der philofophirenden Vernunft über die Methode und das Ziel ihrer Forschungen geliefert, während keines die zureichende Methode bereits gefunden, geschweige in Anwen-. dung gebracht, und das Ziel erreicht hat. Uber der Verfasser erwartet auch keine Beistimmung folcher Art, sondern wünscht nur dies, daß derjenige Leser, welcher die von ihm in der Einleitung und in den Vorreden zu den beiden vorausgegangenen Bänden aufgestellten Grundfåße einer nåheren Aufmerksamkeit gewürdigt hat, fie ebensowohl in jenen Urtheilen, wie in der durchgängigen Bearbeitung des Ganzen, als die leitenden und bestimmenden wiedererkennen möge. Gegen die Gültigkeit dieser Grundsåße dürfte wohl schwerlich eine triftige Einwendung vorge

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